Harmonisierung im Zahlungsverkehr in der Schweiz
Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA) gehören nationale Verfahren, Standards und Formate im europäischen Zahlungsverkehr der Vergangenheit an. Diesen Harmonisierungsschub nutzen die Schweizer Finanzinstitute, um die Vielfalt der proprietären Zahlungsverkehrsinstrumente zu reduzieren und zu standardisieren. Der Schweizer Zahlungsverkehr wurde und wird grundlegend umgebaut, harmonisiert und modernisiert.
Was bedeutet das genau: Der ISO 20022-Standard im XML-Format ersetzt die bisherigen nationalen Formate für Überweisungen und Lastschriften in der Schweiz. Für die Kontoauszugsinformationen wird ebenfalls auf die standardisierten CAMT-Formate (z. B. camt.53) umgestellt.
Anwender der Varial World Edition können diese neuen Formate mit der Version 2.60 bereits nutzen. Über einfache Einträge in den jeweiligen Programmen für den Zahlungsverkehr ist es zudem möglich, den ISO-20022-Standard zu verwenden.
In einem zweiten Schritt wird zudem mit dem neuen Einzahlungsschein mit QR-Code die aktuelle Belegvielfalt auf einen Einheitsbeleg reduziert werden. Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs werden auch diese Anforderungen frühzeitig von uns implementiert und zur Verfügung gestellt werden.
Änderung der Steuersätze zum 01.01.2018
Ende 2017 ist die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch die Mehrwertsteuer von 0,4 Prozentpunkten ausgelaufen. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MwSt.-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund verändern sich die Schweizer Mehrwertsteuer-Sätze ab 1. Januar 2018: Der Normalsatz reduziert sich von 8,0 % auf 7,7 %, der reduzierte Satz verbleibt bei 2,5 %. Der Sondersatz wird von 3,8 % auf 3,7 % verringert. Alle mit diesen Änderungen im Zusammenhang stehenden Anforderungen sind im Standard der Varial World Edition in der neuen Programmversion bereits enthalten.
Ausländische Unternehmen in der Schweiz
Aber nicht nur innerhalb der Schweiz gibt es ab dem 01.01.2018 Änderungen, die im Tagesgeschäft beachtet werden müssen. Ab 2018 bzw. 2019 müssen in der Schweiz nicht mehr die inländischen, sondern die weltweiten (inländischen und ausländischen) Umsätze von ausländischen Unternehmen, die Umsätze in der Schweiz tätigen, für die Mehrwertsteuerpflicht als Maßgabe herangezogen werden. Die Revision des Mehrwertsteuergesetzes der Schweizerischen Steuerverwaltung hat ergeben, dass die weltweiten Umsätze der ausländischen Unternehmen für die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz mit Gültigkeit vom 1. Januar 2018 maßgebend sind. Ausländische Unternehmen, die einen Umsatz im Inland und Ausland von mehr als 100.000 CHF im Jahr erzielen und gleichzeitig Umsätze in der Schweiz tätigen, werden somit ab 2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Liefert z. B. ein deutsches Unternehmen eine Maschine inkl. Dienstleistung in die Schweiz und der Weltumsatz des deutschen Unternehmens ist größer 100.000 CHF, muss die Rechnung inkl. der Schweizer Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Für die Abwicklung der Steuererklärungen muss das deutsche Unternehmen einen Fiskalvertreter in der Schweiz bestimmen. Die mit diesen Regelungen im Zusammenhang stehenden Änderungen haben wir in einem Handbuch zusammengefasst und unterstützen Varial-Anwender bei der Beachtung und Abwicklung der Prozesse.
Das MwSt.-Gesetz sieht auch Änderungen für den Online-Versandhandel ab dem 1. Januar 2019 vor. Damit werden Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, die für mindestens 100.000 CHF pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als 5 CHF) in die Schweiz senden. Sofern dabei eine Einfuhrsteuer anfällt, kann diese nach den üblichen Regeln als Vorsteuer abgezogen werden.
„Wir haben frühzeitig mit den Anpassungen für die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs und der Reduzierung der Steuersätze in der Schweiz begonnen und freuen uns, unseren langjährigen Kunden in der Schweiz im Rahmen der Softwarepflege diese umfangreichen Erweiterungen im Standard zur Verfügung stellen zu können“, so Olaf Hellekes, Senior Produktmanager bei Infor für das Varial-Geschäft.
„Zudem haben wir u. a. in direktem Kontakt mit der Handelskammer Deutschland-Schweiz und der IHK Hochrhein-Bodensee die Anforderungen für ausländische Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit der Schweiz unterhalten, analysiert und die Ergebnisse in einem Handbuch für unsere Anwender zusammengefasst. Die Varial-Kunden können somit auf ein Gesamtpaket aus Software und unterstützenden Erläuterungen für die Abwicklung aller neuen oder geänderten Geschäftsprozesse vertrauen!“