Auch für 2019 hat das Personalwesen der Varial World Edition wieder das GKV-Zertifikat erhalten. Im Rahmen der laufenden Produktzertifizierungen werden die zum Jahreswechsel vorgenommenen gesetzlichen Neuerungen zum vorgeschriebenen Handling der Sozialversicherung (SV) und die permanent abzurechnenden ITSG-Testfälle geprüft. In diesem Jahr waren neben den Infor-Mitarbeitern ein Prüfer von der ITSG, einer von der Unfallversicherung und einer vom Rentenversicherungs-Bund im Prüfungskomitee.
Der Schwerpunkt der Prüfungen hat sich in den letzten Jahren verschoben: Bei den Berechnungen gibt es weniger Neuerungen, dafür gibt es aber immer mehr elektronische Meldeverfahren und somit auch immer mehr Meldeverfahren, die über die Personalwesen-Software durchgeführt werden müssen.
So z. B. die zu Beginn des Jahres 2019 gestarteten neuen elektronischen SV-Meldeverfahren „rvBEA – Gesonderte Meldung 57“ und das „A1-Meldeverfahren“. Das A1-Meldeverfahren betrifft die Entsendung von Mitarbeitern in Ausland und wurde bisher auf dem Papierweg erledigt. Seit 2019 müssen A1-Anträge im Regelfall elektronisch gestellt werden: Der Arbeitgeber schickt dazu nunmehr elektronische Anträge an einen SV-Träger, um – ebenfalls auf elektronischem Wege – eine A1 Bewilligung von dieser Stelle zurückzuerhalten. Hintergrund ist das Ziel, Doppelversicherungen zu vermeiden. Daher besteht innerhalb der EU ein Abkommen, dass den Verbleib im Sozialsystem des Heimatlandes für maximal 24 Monate regelt – sofern der A1-Antrag vor der Entsendung gestellt wird.

Screenshot: Neuer VWE-Dialog zum Erstellen eines A1-Antrags
Den Varial World Edition-Kunden entstehen für die Nutzung der neuen Meldeverfahren keine zusätzlichen Kosten, denn die Module sind in der Basis-Version enthalten und müssen nicht extra erworben werden.